Stellung eines externen Gefahrgutbeauftragten:
- Beratung des Unternehmers über die erforderlichen Anforderungen der Gefahrgutvorschriften
- Durchführung von gehörigen Überwachungen vor Ort für den Verkehrsträger Straße
- Dokumentation über die Überwachungstätigkeit inklusive festgestellter Mängel
- Erarbeitung von Schutzmaßnahmen zur Beseitigung der Mängel
- Erstellung eines Jahresberichtes
- Erstellung eines Unfallberichtes nach Gefahrgutunfällen
- Durchführung der vorgeschriebenen jährlichen ADR 1.3 Schulung der verantwortlichen, beauftragten und sonstigen verantwortlichen Beschäftigten
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Dann freuen wir uns über Ihre Anfrage!