Arbeitsschutz im Vest! Wir beraten Sie gerne.
Ihr Ansprechpartner für sicherheitstechnische Dienstleistungen.

Stellung eines externen Gefahrgutbeauftragten:

  • Beratung des Unternehmers über die erforderlichen Anforderungen der Gefahrgutvorschriften
  • Durchführung von gehörigen Überwachungen vor Ort für den Verkehrsträger Straße
  • Dokumentation über die Überwachungstätigkeit inklusive festgestellter Mängel
  • Erarbeitung von Schutzmaßnahmen zur Beseitigung der Mängel
  • Erstellung eines Jahresberichtes
  • Erstellung eines Unfallberichtes nach Gefahrgutunfällen
  • Durchführung der vorgeschriebenen jährlichen ADR 1.3 Schulung der verantwortlichen, beauftragten und sonstigen verantwortlichen Beschäftigten


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Dann freuen wir uns über Ihre Anfrage!