Arbeitsschutz im Vest! Wir beraten Sie gerne.
Ihr Ansprechpartner für sicherheitstechnische Dienstleistungen.

Stellung eines betrieblichen Brandschutzbeauftragten:

  • Beratung unserer Kunden nach Landesbauordnung (BauO NRW), Sonderbauverordnung (SBauVO), Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRL) etc.
  • Abwicklung von vor Ort Begehungen inklusive Dokumentation festgestellter Mängel
  • Erarbeitung von Schutzmaßnahmen zur Beseitigung der Mängel
  • Erstellen/ Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
  • Mitwirken bei der Beurteilung von Brandgefährdungen an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorische Maßnahmen sowie Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel gemäß ASR A2.2
  • Umsetzung des Brandschutzkonzeptes im Rahmen von Ort Begehungen überprüfen
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen 
    Brandschutzbegehungen
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  • Aus- und Fortbilden von Beschäftigten zum Brandschutzhelfer 
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen jährlichen Unterweisungen der 
    Beschäftigten im Bereich Brandschutz
  • Prüfen der Lagerung und/ oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen gemäß TRGS 510
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
  • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
  • Dokumentation aller Tätigkeiten im Brandschutz


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