Stellung eines betrieblichen Brandschutzbeauftragten:
- Beratung unserer Kunden nach Landesbauordnung (BauO NRW), Sonderbauverordnung (SBauVO), Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRL) etc.
- Abwicklung von vor Ort Begehungen inklusive Dokumentation festgestellter Mängel
- Erarbeitung von Schutzmaßnahmen zur Beseitigung der Mängel
- Erstellen/ Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
- Mitwirken bei der Beurteilung von Brandgefährdungen an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorische Maßnahmen sowie Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel gemäß ASR A2.2
- Umsetzung des Brandschutzkonzeptes im Rahmen von Ort Begehungen überprüfen
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen
Brandschutzbegehungen - Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Aus- und Fortbilden von Beschäftigten zum Brandschutzhelfer
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen jährlichen Unterweisungen der
Beschäftigten im Bereich Brandschutz - Prüfen der Lagerung und/ oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen gemäß TRGS 510
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
- Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
- Dokumentation aller Tätigkeiten im Brandschutz
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