Arbeitsschutz im Vest! Wir beraten Sie gerne.
Ihr Ansprechpartner für sicherheitstechnische Dienstleistungen.

Stellung einer fachkraft für arbeitssicherheit:

  • Beratung unserer Kunden nach § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) inklusive den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Abwicklung von vor Ort Begehungen inklusive Dokumentation festgestellter Mängel
  • Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation
  • Erstellung von tätigkeitsbezogenen Betriebsanweisungen z. B. für Arbeitsmittel
  • Durchführung von Arbeitsschutzschulungen für die Beschäftigten
  • Durchführung von Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA-Sitzung) in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten
  • Erarbeitung von Schutzmaßnahmen zur Beseitigung der Mängel
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen, -abläufen und dem Einsatz von Arbeitsmitteln und -stoffen
  • Unterstützung bei der Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Ermittlung geeigneter Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Arbeits- und Gesundheitsgefahren
  • Analyse von Arbeitsunfällen und deren Ursachen
  • Erstellung von Notfall- und Alarmplänen
  • Erstellung eines jährlichen Tätigkeitsberichtes gemäß § 5 der DGUV Vorschrift 2


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Dann freuen wir uns über Ihre Anfrage!