Stellung einer fachkraft für arbeitssicherheit:
- Beratung unserer Kunden nach § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) inklusive den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Abwicklung von vor Ort Begehungen inklusive Dokumentation festgestellter Mängel
- Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation
- Erstellung von tätigkeitsbezogenen Betriebsanweisungen z. B. für Arbeitsmittel
- Durchführung von Arbeitsschutzschulungen für die Beschäftigten
- Durchführung von Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA-Sitzung) in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten
- Erarbeitung von Schutzmaßnahmen zur Beseitigung der Mängel
- Gestaltung von Arbeitsplätzen, -abläufen und dem Einsatz von Arbeitsmitteln und -stoffen
- Unterstützung bei der Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- Ermittlung geeigneter Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Arbeits- und Gesundheitsgefahren
- Analyse von Arbeitsunfällen und deren Ursachen
- Erstellung von Notfall- und Alarmplänen
- Erstellung eines jährlichen Tätigkeitsberichtes gemäß § 5 der DGUV Vorschrift 2
Wir haben Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen geweckt?
Dann freuen wir uns über Ihre Anfrage!